Die Therapiekosten werden in der Regel von den Eltern der Kinder getragen. In besonderen Fällen gibt es jedoch die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Jugendamt. Hierzu ist immer ein Bericht aus der Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie notwendig, der die Voraussetzungen abklärt und damit verbunden auch die Form und Dauer der Lerntherapie festlegt.
Sollten sich zu diesem Thema Fragen ergeben, stehen wir gerne zu einer Beratung zur Verfügung.